Immobilien und Verkehr-Bauverfahren
Was müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Bauverfahren beachten? Gibt es Bauvorhaben, die Sie ohne Genehmigung durchführen können? In diesem Kapitel finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
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Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
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Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
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Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
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Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
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Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
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Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
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Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.
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Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme
Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.
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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
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Bauvorhaben; Beantragung der bauaufsichtlichen Zustimmung
Bauvorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung bzw. Bauüberwachung durch die untere Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einer Baudienststelle übertragen wurden. Dafür ist ggf. eine Zustimmung der Regierung (höhere Bauaufsichtsbehörde) einzuholen.
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Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.
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Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.
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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.
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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer in einem Bebauungsplan festgesetzten Ausnahme entspricht, können Sie eine Ausnahme beantragen.
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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.
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Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.
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Bauvorhaben; Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall und/oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung
Das Bayerische Bauminsterium entscheidet auf Antrag, ob bei einem Bauvorhaben Bauprodukte verwendet und/oder Bauarten angewendet werden dürfen, für die kein allgemeiner Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegt oder die wesentlich davon abweichen.
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Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
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Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs
Wenn Sie den Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige online eingereicht haben, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden.
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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.
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Effiziente Gebäude; Beantragung eines Zuschusses für den Einbau von Heizanlagen mit Erneuerbaren Energien oder für energetische Einzelmaßnahmen
Wenn Sie in den Einbau von neuen, effizienten Heizanlagen mit Erneuerbaren Energien oder in energetische Einzelmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
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Erschließungsbeiträge; Erhebung
Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.
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Flurstücke; Beantragung einer Vermessung zur Zerlegung oder Verschmelzung
Bei einer Zerlegung (Teilung) werden neue Flurstücksgrenzen festgelegt. Bei einer Verschmelzung (Vereinigung) werden unmittelbar aneinandergrenzende Flurstücke zusammengelegt. Beide Arten von Grenzänderungen werden aufgrund eines Vermessungsantrags durchgeführt.
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Flurstücksgrenze; Beantragung einer Grenzfeststellung
Eine Grenzfeststellung nennt man die Aufdeckung und Überprüfung vorhandener Grenzzeichen, die Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen oder die Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen. Sie können eine Grenzfeststellung beantragen.
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Gebäudeeinmessung; Durchführung
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind gesetzlich verpflichtet, auch den aktuellen Gebäudebestand im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Eine Karte der Grundstücksgrenzen ohne darauf befindliche Gebäude wäre zudem nur begrenzt nützlich.
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Grundsteuer ab 2025; Erhalt des Bescheids über den Grundsteuerwert bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag
Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuerwert (für Grundsteuer A) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundsteuer B) und den Grundsteuermessbetrag.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
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Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.
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Straßen- und U-Bahnen; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.
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Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung
Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
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Wasserrecht; Beantragung einer Gestattung
Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, wird eine behördliche Gestattung benötigt.
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Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung
Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.