Öffentlich zugängliche Ladepunkte; Anzeige des Aufbaus und Außerbetriebnahme

Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie planen einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu installieren oder betreiben bereits öffentlich zugängliche Normal- oder Schnellladepunkte.

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige per Online-Formular stellen.

Anzeige des Aufbaus oder der Außerbetriebnahme:

  • Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal zum Ladesäulenregister oder wählen Sie sich in Ihr bestehendes Konto ein.
  • Öffnen Sie im Meldeportal das Online-Formular zu Anzeige einer öffentlich zugänglichen Ladestation.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie das Formular elektronisch ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige und übermittelt Ihnen im Portal eine Rückfrage oder bestätigt Ihre Angaben.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Ladepunkte, wenn die Anzeige vollständig ist und bestätigt wurde.

Anzeige eines Betreiberwechsels:

  • Wählen Sie sich im Meldeportal zum Ladesäulenregister in Ihr bestehendes Betreiberkonto ein.
  • Wählen Sie in Ihrer Tabellenübersicht die für einen Betreiberwechsel anzuzeigenden Ladestationen aus.
  • Definieren Sie den zukünftigen Betreiber durch Eingabe seiner Betreiber-ID und den Zeitpunkt des Betreiberwechsels.
  • Schicken Sie die Anzeige des Betreiberwechsels ab.
  • Der neue Betreiber muss die Anzeige in seinem Betreiberkonto bestätigen.

Bearbeitungsdauer

Tage1 bis 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Betreiber von Schnellladepunkten müssen zusätzlich durch Beifügung eines durch eine qualifizierte Elektrofachkraft unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls die Einhaltung der technischen Anforderungen der Verordnung nachweisen.

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte. 

Stand:03.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.