Öffentlich zugängliche Ladepunkte; Anzeige des Aufbaus und Außerbetriebnahme
Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie planen einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu installieren oder betreiben bereits öffentlich zugängliche Normal- oder Schnellladepunkte.
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige per Online-Formular stellen.
Anzeige des Aufbaus oder der Außerbetriebnahme:
- Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal zum Ladesäulenregister oder wählen Sie sich in Ihr bestehendes Konto ein.
- Öffnen Sie im Meldeportal das Online-Formular zu Anzeige einer öffentlich zugänglichen Ladestation.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie das Formular elektronisch ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige und übermittelt Ihnen im Portal eine Rückfrage oder bestätigt Ihre Angaben.
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Ladepunkte, wenn die Anzeige vollständig ist und bestätigt wurde.
Anzeige eines Betreiberwechsels:
- Wählen Sie sich im Meldeportal zum Ladesäulenregister in Ihr bestehendes Betreiberkonto ein.
- Wählen Sie in Ihrer Tabellenübersicht die für einen Betreiberwechsel anzuzeigenden Ladestationen aus.
- Definieren Sie den zukünftigen Betreiber durch Eingabe seiner Betreiber-ID und den Zeitpunkt des Betreiberwechsels.
- Schicken Sie die Anzeige des Betreiberwechsels ab.
- Der neue Betreiber muss die Anzeige in seinem Betreiberkonto bestätigen.
Bearbeitungsdauer
Tage1 bis 2 Wochen
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Betreiber von Schnellladepunkten müssen zusätzlich durch Beifügung eines durch eine qualifizierte Elektrofachkraft unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls die Einhaltung der technischen Anforderungen der Verordnung nachweisen.
Rechtsbehelf
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Stand:03.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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