Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Sofern die Veranstaltung als "Sport / Spiel" einzustufen ist (evtl. Fahrten mit Inline-Skates), ist dies nach § 31 StVO auf der Fahrbahn verboten. Im Zuge der Genehmigung der Gesamtveranstaltung kann auch eine Befreiung vom Fahrbahnbenutzungsverbot ausgesprochen werden.
Erforderliche Unterlagen
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Teilnehmerlisten (falls vorhanden)
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Streckenpläne
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Terminpläne
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Veranstaltererklärung (nach bundeseinheitlichem Formblatt)
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Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung (nach bundeseinheitlichem Formblatt)
Kosten
Je nach Umfang der Veranstaltung 10,20 bis zu 2301,00 Euro.
Je nach Umfang der Veranstaltung und der Auflagen kommen auf den Veranstalter noch Kosten für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen z. B. für Verkehrsbeschilderung, auch Ausschilderung von Umleitungsstrecken, zu. Eine generelle Aussage zu deren Höhe ist im Voraus nicht möglich.
Stand:05.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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