Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung einer Ersatzausfertigung
Sie haben Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnisses (SRC) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
- Ihr Funkzeugnis ist im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
- Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
- Füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV den DSV.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DMYV oder DSV herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Besondere Hinweise
Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. (3 bis 5 Wochen)
Kosten
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Gebühr: 45,75 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung.
-
Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Stand:20.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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