Unbemanntes Luftfahrzeug; Abgabe der Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb in der Betriebskategorie "speziell"
Sie möchten ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" grenzübergreifend betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt ein.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
- Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert und
- haben bei dieser eine Betriebserklärung abgegeben.
- Der Flug Ihres UAS entspricht einem der Standardszenarien.
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Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Verfahrensablauf
Ihre UAS-Betriebserklärung oder Ihr vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" können Sie online oder per Post abgeben.
Online-Abgabe:
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag und legt Ihre Dokumente ab.
- Wenn Sie ein LUC besitzen: Sie erhalten eine Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung.
- In allen anderen Fällen: Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang.
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag und legt Ihre Dokumente ab.
- Wenn Sie ein LUC besitzen: Sie erhalten eine Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung.
- In allen anderen Fällen: Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Mit Eingang Ihrer Betriebserklärung ist der Antragsprozess abgeschlossen. Es gibt daher keine Bearbeitungsdauer.
Stand:04.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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