Unbemanntes Luftfahrzeug; Beantragung der Registrierung als Betreiberin oder Betreiber

Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie haben eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines UAS.
  • Ihr Wohn-, Dienst- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union.
  • Sie sind in keinem anderen EU-Mitgliedstaat als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Das UAS:
    • wiegt mindestens 250 Gramm oder
    • kann mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen.

Verfahrensablauf

Die Registrierung als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie ausschließlich online durchführen.

  • Rufen Sie im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA teilt Ihnen Ihre UAS-Betreibernummer (e-ID) mit.
  • Sie bezahlen die Gebühr über eine Online-Bezahlseite.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.

Bearbeitungsdauer

Wird Ihr Ausweis oder ein anderes Dokument, das Sie zur Authentifizierung hochladen, nicht automatisch erkannt, kann die manuelle Verifizierung bis zu 14 Werktage dauern. (1 Stunde)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Online-Antrag

    Für natürliche Personen:

    • Kopie Ihres
      • Personalausweises oder
      • Reisepasses oder
      • Aufenthaltstitels

    Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts:

    • Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf

    Für Personengesellschaften:

    • Gesellschaftervertrag oder
    • Auszug A aus dem Handelsregister

    Für Kapitalgesellschaften:

    • Gewerbeschein oder
    • Auszug B aus dem Handelsregister

    Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen:

    • Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oder
    • Gewerbeschein oder
    • Stiftungsurkunde

Online-Verfahren

Kosten

  • Registrierungsgebühr für natürliche Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.
    Gebühr: 20 EUR

    Registrierungsgebühr für juristische Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.
    Gebühr: 50 EUR

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Stand:11.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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Informationen

Für Sie zuständig

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