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Patente und Marken-Urheberrechte

Als Werkschöpfer bzw. Urheber haben Sie das Recht an Ihren individuellen geistigen Werken oder an einem Geschmacksmuster.

Formalitäten

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Formalitäten nach Themen

Informationen für Dienstleistungserbringer sowie über die Anerkennung von beruflichen Auslandsqualifizierungen