Pflege; Beantragung einer Förderung für ein Einzelprojekt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege
Der Freistaat Bayern fördert innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Projekte müssen in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) einzureichen. Das StMGP prüft den Antrag fachlich. Das Zuwendungsverfahren wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) durchgeführt.
Besondere Hinweise
Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.
Fristen
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 3 Monaten zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
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Vorlage einer Projektskizze und eines Finanzierungsplans, aus denen die Darlegung von Ziel und Zweck des Vorhabens sowie der innovative und ggf. modellhafte Ansatz, der geplante Projektumfang und die Dauer des Vorhabens hervorgehen.
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Bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen sind weitere Unterlagen einzureichen.
Stand:06.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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