Informations- und Kommunikationstechnologien; Beantragung einer Förderung für Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen

Wenn Sie eine Idee zur (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel ist, Wissen aus der Forschung in die Industrie zu übertragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Weitere Voraussetzungen für Unternehmen:

  • Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den adressierten Fachgebieten im erforderlichen Umfang.
  • Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Allgemein gilt:

  • Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf komplexe IT-Systeme mit Fokus auf eingebetteten Systemen (Embedded Systems), intelligente Lernende Systeme oder Internet der Dinge und Dienste liegen, bei denen ein deutlicher Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren oder Lösungen entsteht.
    • Sie haben eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
    • Der Schutz personenbezogener Daten muss sichergestellt werden. Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich.
    • Die Ergebnisse müssen über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.

Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.  

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie reichen eine Projektskizze, im Fall eines Verbundvorhabens eine gemeinsame Projektskizze, im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11) beim Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.) sowie über das pt-outline-Portal ein.
  • Neben der Projektskizze müssen Sie das pt-outline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
  • Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
    • strategischer Beitrag zur Lösung der Herausforderungen
    • Innovation des Ansatzes der vorgeschlagenen Lösung unter den gegebenen und absehbaren technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen
    • Relevanz der vorgeschlagenen Lösung für industrielle Anwendungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Themenfeldern
    • eigene vorhabenrelevante Vorleistungen
    • Beitrag zum Kompetenzauf und -ausbau auf Seiten der industriellen Anwenderinnen und Anwender sowie zur Profilbildung insbesondere auf Seiten der Forschungspartner
    • nachhaltige Umsetzung der Ideen, Konzept zur Modell- und Softwarepflege, Beiträge zu Standardisierung von Entwicklungsmethoden und Softwarewerkzeugen
    • Beitrag zur Ausbildung und Weiterbildung auf Anwenderseite, Erhöhung der Fachkompetenz.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2)

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt online über das Portal "easy-Online".
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Im Fall eines KMU: Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
    • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
    • Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
    • Aussagekraft der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
    • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, bei Unternehmen inkl. Darstellung der Aufbringung des Eigenanteils
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Sie können Ihre Projektskizze bis zum 30.06.2024 beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Förderantrags dauert in der Regel 3 Monate. (3 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die 1. Verfahrensstufe, Projektskizze mit folgenden Angaben:

    • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und EMail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
    • Motivationsschreiben, Ausgangsfrage, Ziele und gesellschaftlicher Bedarf des geplanten Vorhabens
    • Stand der Forschung und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Datengrundlage, Abgrenzung zu früheren und laufenden nationalen und internationalen Forschungsarbeiten und marktüblichen Lösungen oder Dienstleistungen
    • Darstellung der Kooperationspartner inklusive vorhabenrelevantem Kompetenzprofil, bei Unternehmen inklusive des aufzubringenden Eigenanteils
    • bei Verbundprojekten Benennung der Koordinatorin, des Koordinators beziehungsweise der Konsortionalführerin, des Konsortialführers
    • Beschreibung des eigenen Lösungsweges mit Untersetzung der anzuwendenden Methoden
    • Zeit und Arbeitsgrobplanung mit Personenmonaten pro Partner
    • Arbeitsplan mit Darstellung der Beiträge aller beteiligten Partner
    • tabellarische Finanzierungsübersicht
    • Verwertungsplan mit Erläuterungen zu Marktpotenzial, Konkurrenzsituation, wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit, Mehrwert für den Standort Deutschland

Online-Verfahren

Kosten

  • Abgabe: keine

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:25.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Bildung und Forschung

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