Online-Ausweisfunktion; Beantragung eines Berechtigungszertifikats
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als anbietende Organisation in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Beschreibung
Voraussetzungen
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
- Diensteanbieter
- Identifizierungsdiensteanbieter
- Vor-Ort-Diensteanbieter
Weitere Voraussetzungen:
-
Anforderungen an Diensteanbieter für Ihren Erwerb einer Berechtigung:
- Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen
- Schilderung des dem Antrag zugrundeliegenden Interesses an einer Berechtigung, insbesondere zur geplanten organisationsbezogenen Nutzung
- Nachweis über Maßnahmen zu Datenschutz und Sicherheit
- es dürfen keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen
-
Gesonderte Anforderungen an Identifizierungsdiensteanbieter:
- Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) über die Einhaltung der Vorgaben
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Außerdem brauchen Sie für den Betrieb einen eigenen eID-Server oder ein Dienstleistungsunternehmen als eID-Service-Provider oder
- eine geeignete Software,
- ein Lesegerät für das Vor-Ort-Auslesen und
- eine geeignete Integration der Ausweisanwendung in Ihre Website beziehungsweise Ihr Hintergrundsystem.
Verfahrensablauf
Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
-
Sie bekommen dann per Post
- den Nachweis über die Berechtigung oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
-
oder eine Aufforderung zur Neubeantragung
zugestellt.
Online-Antragstellung:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
-
Sie bekommen dann wahlweise per Post oder in Ihren digitalen Postkorb der BundID
- den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
-
(oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)
zugestellt.
- Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
- Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.
Hinweis:
eID-Service-Unternehmen können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Gültigkeit des Berechtigungszertifikates
Bearbeitungsdauer
Ausstellung eines Berechtigungszertifikates
Hinweis: Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und dem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können. (1 bis 2 Wochen)
Kosten
Gebühr: 115 EUR
Rücknahme oder Widerruf einer Berechtigung
Gebühr: 80 EUR
abgelehnter Antrag auf Berechtigung
Gebühr: 102 EUR
Erteilung einer Berechtigung
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:05.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, lokal begrenzt