Bildungsträger; Beantragung einer Förderung für Angebote für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen
Sie wollen als zertifizierter Bildungsträger junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen vom Jobcenter erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.
Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:
- zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und
- sie müssen grundsätzlich das Ziel haben,
- eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
- einen Arbeitsplatz zu finden oder
- Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Verfahrensablauf
Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.
- Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag)
- Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
- Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
- Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
- Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
- Projektförderung
- Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
- Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
- Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
- Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.
Bearbeitungsdauer
- Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
- Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.
Kosten
Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.
Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:10.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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