Pflege im sozialen Nahraum; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können.
Beschreibung
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von Pflegeplätzen und Begegnungsstätten sind, dass
- ein Bedarf an Pflegeplätzen und Begegnungsstätten mittels Bestätigung des für diese Aufgabe jeweils zuständigen kommunalen Aufgabenträgers (Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze) nachgewiesen ist,
- die sozialräumliche Planung (zum Beispiel basierend auf dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept gemäß Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze) vorliegt,
- eine gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden abgestimmte fachliche Konzeption vorhanden ist, die zum Beispiel Auskunft gibt über Ziel und Zweck des Vorhabens, die spezifischen Angebote, die geplanten Strukturen des jeweiligen Projekts, den Räumlichkeiten, der Organisation, der Personalausstattung, Personaleinsatz, der Qualifikation des Personals, der Einbindung von bürgerschaftlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern und
- die bauliche (Grundriss-)Planung abgeschlossen ist,
- sofern der Vorhabenträger nicht gleichzeitig Betreiber der Einrichtung ist, ist die gewährte Förderung bei der Berechnung des Miet- oder Pachtzinses mindernd zu berücksichtigen.
Die speziellen Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie im Abschnitt 2.2 (siehe unter Rubrik "Rechtsgrundlagen"). Weiterführende Hinweise und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Pflege (siehe unter Rubrik „Weiterführende Links“).
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist unterzeichnet und digital (einschließlich sämtlicher Anlagen zur Phase 1) beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen. Lediglich Pläne sind im Original vorzulegen.
Über alle innerhalb der Frist eingegangenen Anträge wird nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.
Seit dem Haushaltsjahr 2023 wird ein zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt. Sollten Sie mit Ihrem Vorhaben in die engere Wahl für eine Zuwendung kommen, sind im zweiten Schritt des Verfahrens weitere Unterlagen vorzulegen.
Besondere Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuwendungsrecht kein Anspruch auf Förderung besteht.
Fristen
Für die Fördeanträge gilt der 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres als Antragsfrist.
Wenn Sie also beispielsweise einen Förderantrag für das Förderjahr 2025 stellen möchten, gilt der 31.10.2024 als Stichtag.
Bereits begonnene Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer
ca. 6 Monate
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) – Phase 1
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Formular, bayernweit:
Kreditbereitschaftserklärung
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Formular, bayernweit:
Bedarfsbestätigung - Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)
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Formular, bayernweit:
Vorlage zur Gliederung des Gesamtkonzepts
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) – Phase 2
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Formular, bayernweit:
EU Beihilfe Muster zur De-minimis-Beihilfe Erklärung
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Formular, bayernweit:
EU Beihilfe Muster zur DAWI-De-minimis-Beihilfe Erklärung
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Formular, bayernweit:
Erklärung über die Kenntnis der Strafbarkeit der subventionserheblichen Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Förderrichtlinie PflegesoNah
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Formular, bayernweit:
Vorlage Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme nach Muster 6 zu Art. 44 BAyHO
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Formular, bayernweit:
Bestätigung der FQA bei stationären Einrichtungen bzw. bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften
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Formular, bayernweit:
Bestätigung der FQA zur Verhinderungspflege
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:30.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
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- Kosten, lokal begrenzt