Übernahmen und Fusionen-Kartellrechtliche Besonderheiten
Bei der Übernahme eines Unternehmen und einer Fusion mit einem anderen Unternehmen müssen kartellrechtliche Besonderheiten beachtet werden.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Kartellrechtliche Aufsicht; Informationen über marktbeherrschende Unternehmen
Unternehmen, die aufgrund ihrer Marktstellung über Möglichkeiten verfügen, wettbewerbliche Prozesse zu stören, unterliegen einer Missbrauchsaufsicht. Die besondere Marktmacht muss im Einzelfall festgestellt werden.
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Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von anonymen Hinweisen
Sie können dem Bundeskartellamt anonym Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht übermitteln und Rückmeldungen dazu erhalten.
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Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von Eingaben oder Beschwerden
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.
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Kartellverbot; Informationen über die Verfolgung von Verstößen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken/bewirken, sind verboten.
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Kartellverbot; Informationen über freigestellte Vereinbarungen
Unternehmenskooperationen bzw. Kartelle zur Förderung der leistungssteigernden Zusammenarbeit sind unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt.
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Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Meldung
Wenn Sie von einem Kartell erfahren, können Sie dies dem Bundeskartellamt melden.
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Wasserkonzessions- und Wasserdemarkationsverträge; Anmeldung
Wasser-Konzessionsverträge bzw. Wasser-Demarkationsverträge müssen angemeldet werden.
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Wettbewerbsregister; Beantragung einer Auskunft
Sie wollen wissen, ob im Wettbewerbsregister eine Eintragung gegen Sie vorliegt? Dann können Sie eine Auskunft beim Bundeskartellamt beantragen.