Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer; Beantragung
Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zur Beantragung einer Aufschub-BIN benötigen Sie ein Aufschubkonto.
Verfahrensablauf
Um einen Zahlungsaufschub ("Aufschubkonto") im IT-Verfahren ATLAS beantragen zu können, benötigen Sie für jedes unter einer EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN. Diese können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Um die Aufschub-BIN schriftlich zu beantragen:
- laden Sie das Formular 0873 über die Internetseite der Generalzolldirektion.
- Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.
Um die Aufschub-BIN über die Internetseite des Zolls zu beantragen:
- Nutzen Sie den elektronischen Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN).
- Erfassen Sie alle erforderlichen Daten im Antrag.
- Sichern Sie Zwischenstände Ihrer bereits erfassten Formulardaten gegebenenfalls als XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner.
- Übermitteln Sie die vollständigen Antragsdaten mit Hilfe der Funktion "Antrag abgeben" an die Generalzolldirektion.
- Anschließend drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Generalzolldirektion.
Fristen
Es gibt keine Fristen, die einzuhalten sind.
Bearbeitungsdauer
- 1 bis 2 Tage nach Eingang des unterschriebenen Antrags
- Die Aufschub-BIN wird im Normalverfahren auf dem Postweg mit gegen unbefugtes Öffnen gesicherte Schreiben versandt, so dass die Postlaufzeit beachtet werden muss.
- Sollte Dringlichkeit bestehen, kann mit einer Vollmacht die zuständige Stelle zu einer beschleunigten Bekanntgabe per E-Mail, Fax oder Telefon ermächtigt werden.
Stand:26.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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