Zoll; Online-Anmeldung des Versands von Handelswaren über das Unionsversandverfahren

Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen

  • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen;
  • einen aktiven Zugang zum IT-Verfahren "ATLAS Versand" haben beziehungsweise einen Dienstleister damit beauftragen.

Verfahrensablauf

Um den Versand Ihrer Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Internetplattform des Zolles zur ATLAS Internet-Versandanmeldung auf, folgen Sie den Anweisungen und füllen Sie das Formular vollständig aus. 
  • Klicken Sie auf "IVA abschließen". Sie erhalten die Auftragsnummer als Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung der Daten Ihrer Internet-Versandanmeldung.
  • Drucken Sie die Internet-Versandanmeldung zweifach aus und unterschreiben Sie sie.
  • Legen Sie die unterschriebene Internet-Versandanmeldung und die Auftragsnummer der zuständigen Abgangszollstelle vor. Erst der unterschriebene IVA-Ausdruck ist eine schriftliche Versandanmeldung und muss von der Zollstelle entgegengenommen werden. 
  • Halten Sie die für die Überführung in das Versandverfahren notwendigen Unterlagen bereit, für etwaige Nachprüfungen des Zolles.

Fristen

Sie müssen die ausgedruckte und unterschriebene Internet-Versandanmeldung innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt einreichen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Internet-Versandanmeldung wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN)

    Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsbehelf

Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Stand:31.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.