Zoll; Anmeldung von Post- oder Kuriersendungen bis 150,00 EUR

Wenn Sie Waren in Sendungen bis EUR 150,00 in Deutschland anmelden möchten, können Sie eine vereinfachte elektronische Zollanmeldung nutzen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
  • Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
  • Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.

Verfahrensablauf

  • Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
  • Rufen Sie den Menüpunkt „Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen“ (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
  • Senden Sie die Anmeldung ab.
  • Ihre Anmeldung wird geprüft.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.

Fristen

Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 15 Minuten bei automatisierter Bearbeitung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:

    • Rechnung

Online-Verfahren

  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.

Kosten

  • Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf im Steuerbescheid entnehmen.

Stand:31.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.