Zoll; Anmeldung von Post- oder Kuriersendungen bis 150,00 EUR
Wenn Sie Waren in Sendungen bis EUR 150,00 in Deutschland anmelden möchten, können Sie eine vereinfachte elektronische Zollanmeldung nutzen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
- Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
- Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.
Verfahrensablauf
- Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
- Rufen Sie den Menüpunkt „Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen“ (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
- Senden Sie die Anmeldung ab.
- Ihre Anmeldung wird geprüft.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.
Fristen
Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.
Bearbeitungsdauer
- in der Regel 15 Minuten bei automatisierter Bearbeitung.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:
Online-Verfahren
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Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf im Steuerbescheid entnehmen.
Stand:31.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt