Einfuhr von Waren; Zollanmeldung

Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie wollen Waren endgültig von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland einführen beziehungsweise in den zollrechtlich freien Verkehr überführen.

Verfahrensablauf

Um Waren zur Einfuhr online anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Besuchen Sie die Internetseite der Internetzollanmeldung Einfuhr und wählen Sie "Formular Internet-Zollanmeldung Einfuhr" aus.
  • Füllen Sie das Formular in Ihrem Internetbrowser vollständig aus. Senden Sie es ab.
  • Wenn Sie es ausgefüllt haben, drucken Sie das Formular zweimal aus und unterschreiben Sie beide Ausführungen.
  • Schicken Sie die zwei ausgedruckten Exemplare per Post, Fax oder E-Mail an Ihre zuständige Zollstelle oder geben Sie sie dort persönlich ab. Zuständig ist die Zollstelle, bei der sich die Ware befindet.
  • Im Anschluss wird Ihnen ein Zollbescheid ausgehändigt. Alternativ kann dieser auch per Post zugestellt werden.

Fristen

  • Anmeldung beim Zoll: 90 Tage ab Grenzübertritt der Ware
  • Einreichen der 2 ausgedruckten Exemplare des Formulars: 30 Tage ab Verwendung der Internetzollanmeldung

Bearbeitungsdauer

Nach Abschluss Ihrer Internetzollanmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb von einem Tag bis 4 Wochen einen Zollbescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei einem Warenwert von mehr als EUR 20.000 ist die Abgabe einer schriftlichen Zollwertanmeldung (D.V.1) erforderlich. Zusätzlich sollten Sie die zur Ware gehörende Handelsrechnung oder eventuell vorhandene Präferenznachweise bereithalten.
    Wenn die Waren Beschränkungen unterliegen, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen.

Online-Verfahren

  • Internetzollanmeldung

    Auf den folgenden Seiten bietet Ihnen die Zollverwaltung die Möglichkeit, eine Internet-Zollanmeldung (IZA) zu erstellen und diese online abzugeben. Als Voraussetzung zur Anmeldungserstellung wird lediglich ein Standardbrowser benötigt. JavaScript wird empfohlen

Kosten

  • Für die Verwendung der Internetzollanmeldung fallen für Sie keine Kosten an. Davon unabhängig müssen Sie bei der Einfuhr je nach Ware gegebenenfalls Abgaben (z.B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer) zahlen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Zollbescheid entnehmen.
  • finanzgerichtliche Klage

Stand:09.02.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.