Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zur Mitnahme in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland mitnehmen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen das Bedürfnis nachweisen, warum Sie Waffen und Munition mitnehmen wollen.
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein.
- Sie müssen persönlich geeignet sein.
- Sie müssen über ausreichend Sachkunde verfügen, mit Waffen und Munition umzugehen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Kosten
- Die Gebühren für die Erlaubnis betragen zwischen 25 und 500 EUR.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:09.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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