Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Voraussetzungen

Einfuhr nach Deutschland

Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland dauerhaft einführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Empfänger muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt.
  • Wenn Empfänger und Transporteur nicht gleich sind, dann benötigt der Transporteur ebenfalls eine Waffenbesitzkarte (WBK), die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt, jedoch nicht der gewerbliche Spediteur
  • Sie benötigen eine Ausfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Einfuhr aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island)

Durchfuhr durch Deutschland

Wenn Sie Waffen und Munition durch Deutschland transportieren wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Transporteur muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen und Munition berechtigt.
  • Sie benötigen eine Aus- und/oder Einfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island)

Ausfuhr aus Deutschland

Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland dauerhaft ausführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Transporteur muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt. Versender und Transporteur können die gleiche Person sein.
  • Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Ausfuhr in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island).

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Einfuhr nach Deutschland
      • Einfuhr aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
        • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder des Transporteurs
        • Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
      • Einfuhr aus einem Drittstaat (sonstige Staaten)
        • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder des Transporteurs
    • Durchfuhr durch Deutschland
      • Durchfuhr durch Deutschland aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
        • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
        • Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
      • Durchfuhr durch Deutschland aus einem Drittstaat
        • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
    • Ausfuhr aus Deutschland
      • Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
      • Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist

Kosten

  • Die Gebühren für die Erlaubnis betragen zwischen 25 und 500 EUR.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:09.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Für Sie zuständig

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