Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
Einfuhr nach Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland dauerhaft einführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Empfänger muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt.
- Wenn Empfänger und Transporteur nicht gleich sind, dann benötigt der Transporteur ebenfalls eine Waffenbesitzkarte (WBK), die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt, jedoch nicht der gewerbliche Spediteur
- Sie benötigen eine Ausfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Einfuhr aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island)
Durchfuhr durch Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition durch Deutschland transportieren wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Transporteur muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen und Munition berechtigt.
- Sie benötigen eine Aus- und/oder Einfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island)
Ausfuhr aus Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland dauerhaft ausführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Transporteur muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt. Versender und Transporteur können die gleiche Person sein.
- Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Ausfuhr in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island).
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Kosten
- Die Gebühren für die Erlaubnis betragen zwischen 25 und 500 EUR.
Stand:09.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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