EORI-Nummer; Beantragung
Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Generalzolldirektion übermittelt die Stammdaten an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Die Zustimmung zu dieser Übermittlung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren.
Verfahrensablauf
Die EORI-Nummer können Sie online oder schriftlich beantragen:
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) des Zolls auf.
- Sollten Sie noch kein persönliches Servicekonto besitzen, folgen Sie den Anweisungen beim Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls, um es einzurichten.
- Für die sichere elektronische Identifizierung benötigen Sie ein auf Ihr Unternehmen beziehungsweise auf Sie als Privatperson ausgestelltes ELSTER-Zertifikat.
- Achten Sie darauf, dass das Zertifikat die aktuellen Daten Ihres Unternehmens beziehungsweise Ihrer Person enthält. Diese sind auch Bestandteil der bei Ihrer EORI-Nummer hinterlegten Stammdaten. Eine Änderung dieser Daten ist derzeit nur über eine Anpassung Ihrer dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegenden Daten möglich.
- Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur "EORI-Nr. Verwaltung" und können eine EORI-Nummer neu beantragen oder Ihre EORI-spezifischen Daten jederzeit ändern.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben durch den Zoll erhalten Sie automatisch eine Bestätigung in Ihr elektronisches Postfach im Bürger- und Geschäftskundenportal sowie eine Benachrichtigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.
- Sie können den Status Ihres Antrags über die im Bürger- und Geschäftskundenportal aufrufbare Vorgangsübersicht einsehen.
Schriftlicher Antrag oder Antrag per E-Mail:
- Wenn Sie eine EORI-Nummer beantragen wollen, laden Sie das für Sie passende Formular über die Internetseite der Generalzolldirektion:
- für Unternehmen: Formular 0870a
- für eine rechtlich unselbständigen Unternehmens- oder Organisationseinheit, zum Beispiel eine Niederlassung: Formular 0870b.
- für eine Privatperson: Formular 0870c aus dem Internet.
- Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (eingescanntes PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben durch den Zoll erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrer EORI-Nummer per Post.
Bearbeitungsdauer
Online-Anträge über das das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls: In der Regel bis zu einer Woche.
Schriftliche Anträge oder Anträge per E-Mail: In der Regel 2 bis 3 Wochen
Online-Verfahren
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Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Stand:15.04.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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