Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis
Für Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Begasungserlaubnis erhält, wer
- als Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist (in der Regel durch polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O) und, soweit er die Begasungen selbst leitet, einen Befähigungsschein besitzt und
- über Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl verfügt.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist an das für das Begasungsunternehmen örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.
Besondere Hinweise
Jeder Wechsel der Befähigungsscheininhaber ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
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Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O des Antragsteller
(bei bestimmten Begasungen kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auf die Vorlage des Führungszeugnisses verzichten)
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Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
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Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
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Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
(z. B. verwendete Gerätschaften, Angaben zur Lagerung der Biozid-Produkte, Persönliche Schutzausrüstung, etc.)
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Befähigungsschein(e)
Kopien der Befähigungsscheine der Personen, die die Begasungen durchführen
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:11.12.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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