Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe
Auf Antrag kann für Beschäftigte eines Saison- bzw. Kampagnenbetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Von Seiten des Antragstellers liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
- Es liegt tatsächlich ein Saison- bzw. Kampagnegeschäft im Betrieb vor. Dies kann vom Betrieb plausibel nachgewiesen werden.
- Die Mehrarbeit wird durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen.
- Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei sind insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt worden:
- Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
- Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten z. B. mit hohen psychischen Belastungen oder besonderen Unfallgefahren,
- Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des betreuenden Betriebsarztes, die auf die antragsspezifische konkrete betriebliche Situation eingehen, wurden vom Antragsteller vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fordern, sind vom Antragsteller umgesetzt.
Verfahrensablauf
- Einen Antrag kann das Unternehmen im schriftlichen Verfahren oder online stellen.
- Neben den erforderlichen Unterlagen sind folgende Angaben erforderlich:
- Antragsteller (hier: Unternehmen),
- Anzahl der betroffenen Beschäftigten,
- Beschäftigungsort, verantwortliche Person(en) im Betrieb bzw. auf der Baustelle,
- Zeitraum bzw. Dauer der Arbeitszeitverlängerung,
- konkrete Angaben zu den geplanten Arbeits- und Pausenzeiten
- Angabe zur arbeitsmedizinischen Betreuung
- Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid.
- Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, erhält der Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag zurückzunehmen. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, so erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid. Die Kosten für den Ablehnungsbescheid werden anhand des Kostenverzeichnisses berechnet.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, wird der Antragsteller von der zuständigen Behörde kontaktiert.
Elektronische Einreichung
- Der Antrag kann unter Verwendung des Online-Verfahrens digital an das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken übermittelt werden.
- Die Anlagen werden in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
Schriftliche Einreichung
Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen an das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken übermittelt werden.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:30.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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