Gentechnisch veränderte Organismen; Beantragung einer Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters

Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Nachweis des berechtigten Interesses an den Daten
  • das Interesse der betroffenen Person am Schutz dieser Daten ist nicht höher

Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Standortregister beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die gewünschten Angaben oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Besondere Hinweise

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt oder angebaut werden
      (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken)
    • Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)
    • Personalausweis (einfache Kopie)

Formulare

Kosten

  • keine

Stand:14.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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