-
Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb
Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen.
-
Arzneimittel; Beantragung einer Auskunft über die Zulassung
Wenn Sie Informationen über Zulassung, Prüfung und Sicherheit eines Arzneimittels zur Anwendung bei Menschen oder immunologischen Tierarzneimitteln haben möchten, können Sie eine Auskunft bekommen.
-
Arzneimittel; Einsicht in veröffentlichte Beurteilungsberichte
Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.
-
Arzneimittel, Impfstoffe oder Gewebezubereitungen; Meldung eines Verdachts auf Nebenwirkungen und Gesundheitsschäden
Indem Sie Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen an die Behörden melden, helfen Sie mit, Arzneimittel und Impfstoffe sicherer zu machen.
-
Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels
Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.
-
Betäubungsmittel; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.
-
Eichwesen; Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte
Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese dem zuständigen Eichamt spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.
-
Energieversorgung; Mitteilung der Grundversorger
Betreiber von Energieversorgungsnetzen müssen die Grundversorger ermitteln und der zuständigen Behörde mitteilen.
-
Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.
-
Futtermittelüberwachung; Informationen
Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.
-
Gentechnik; Genehmigung und Überwachung
Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.
-
Gentechnisch veränderte Organismen; Beantragung einer Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters
Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragen.
-
Gentechnisch veränderte Organismen; Einsicht in den öffentlichen Teil des Standortregisters
Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.
-
Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
-
Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich
Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.
-
Kosmetik; Meldung von unerwünschten Wirkungen und Gesundheitsschäden
In seltenen Fällen kann Kosmetik unerwünschte Wirkungen wie Hautreizungen auslösen. Hersteller oder Handel müssen den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.
-
Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen
Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch.
-
Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.
-
Lebensmittelhygiene; Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines Eigenkontrollsystems nach dem HACCP-Konzept
Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat durch betriebseigene Kontrollen die kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und zu gewährleisten, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden.
-
Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
-
Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.
-
Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten
Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.
-
Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.
-
Messgeräte; Beantragung einer Kalibrierung
Bei der Kalibrierung wird bei vorgegebenen Bedingungen der Zusammenhang zwischen dem Messwert der Ausgangsgröße und dem zugehörigen Wert der Eingangsgröße ermittelt. Es erfolgt ein Vergleich mit einer Referenz gleicher Einheit.
-
Nicht-elektronische Geräte, die Radon am Arbeitsplatz messen; Teilnahme an Eignungsprüfung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt regelmäßig Eignungsprüfungen für nicht-elektronische Messgeräte durch, mit denen Radon an Arbeitsplätzen gemessen wird.
-
Rindfleischetikettierung; Überwachung
Mit der Etikettierung von Rindfleisch wurde ein System der Herkunftssicherung für Rindfleisch geschaffen, das zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt.
-
Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung
Durch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.
-
Schuldnerverzeichnis; Einsicht
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen online im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder das Schuldnerverzeichnis einsehen.
-
Tabakerzeugnisse; Anforderung von Bilddateien für Text-Bild-Warnhinweise
Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
-
Technischer Verbraucherschutz; Durchführung von Maßnahmen zur Produktsicherheit
Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen.
-
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem aktive (von einer Energiequelle abhängende) Medizinprodukte.
-
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben ist für die Überwachung der umweltgerechten Gestaltung (Ökodesign) und der Energieverbrauchskennzeichnung verantwortlich.
-
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem ortsbewegliche Druckgeräte.
-
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, z. B. Feuerwerksartikel.
-
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung von In-Vitro-Diagnostika
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem aktive (von einer Energiequelle abhängende) In-Vitro-Diagnostika.
-
Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von aktiven Medizinprodukten
Hersteller die aktive Medizinprodukte in Verkehr bringen möchten, müssen diese vorher mit einer einmaligen Produktkennung (Unique Device Identification, UDI) versehen und in der UDI-Datenbank registrieren.
-
Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von Wirtschaftsakteuren
Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure (Einführer) von Medizinprodukten müssen sich bevor sie ein Produkt in Verkehr bringen über das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren (EUDAMED) registrieren lassen.
-
Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann Auswirkungen auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel haben.
-
Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
-
Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
-
Trinkwasserversorgungsanlagen, Bäder und Badegewässer; Hygieneüberwachung
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Trinkwasserversorgungsanlagen und Bäder in hygienischer Hinsicht.
-
Umwelteinwirkungen; Beobachtung, Beurteilung und Bewertung
Menschliche Gesundheit hängt auch von einem breiten Spektrum untersch. Umweltfaktoren ab. Um den gegenwärtigen und zukünftigen Generationen das für jedermann erstrebenswerte Ziel "in Gesundheit alt werden" ermöglichen zu können, ist eine gesunde Umwelt Grundvoraussetzung.
-
Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt den Bürgern einen Anspruch auf Information in wichtigen Verbraucherfragen.
-
Verbrennungsmotoren in mobilen Geräten und Maschinen; Meldung einer vermuteten Nichtkonformität
Nichtkonforme Verbrennungsmotoren können durch Bürger, Nicht-Regierungsorganisationen und andere öffentlich-rechtliche Stellen gemeldet werden.
-
Weinrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Bei Erzeugnissen des Weinrechts, die vorgeschriebene Mindest- oder Höchstwerte oder Bezeichnungsvorgaben nicht einhalten, kann in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
-
Weinrecht; Beantragung einer Qualitätsprüfung für Weine
Bestimmte Weinerzeugnisse (z. B. Qualitätsweine) dürfen nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn sie die Qualitätsprüfung für Weine („Wein-TÜV”) bestanden haben. Sie bedürfen einer Amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.).
-
Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.