Energieeffizienz; Beantragung eines Zuschusses für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen

Wenn Sie in energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • das Einsparkonzept muss ein Energieberater erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen ist
  • die Kosten Ihrer Maßnahme dürfen sich ohne Förderung erst nach mindestens 2 Jahren durch die eingesparten Energiekosten refinanzieren
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens 3 Jahre betrieben werden

Hinweis:
Wenn Ihr Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, können Sie das Einsparkonzept auch selbst erstellten.

 

 

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Füllen Sie das elektronische Formular für den Antrag auf der Internetseite des BAFA aus. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Upload-Bereich hoch und schicken Sie den kompletten Antrag ab.
  • Sie bekommen direkt eine E-Mail, dass Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist.
  • Das BAFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann vom BAFA per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird.
  • Sie beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie die Durchführung nachweisen. Dazu füllen Sie online einen Nachweis auf der Internetseite des BAFA aus. Sie müssen im Upload-Bereich noch folgende Unterlagen hochladen:
    • eine Bestätigung vom Energieberater, dass die Maßnahmen entsprechend dem Einsparkonzept umgesetzt wurden,
    • die Rechnungen der Maßnahme.
  • Schicken Sie den kompletten Nachweis ab.
  • Wenn das BAFA Ihren Nachweis geprüft hat, bekommen Sie Ihren Zuschuss.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung beim BAFA im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zusätzlich Zuschüsse beantragen.

Fristen

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
  • Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Monate

Hinweise:
Sie können mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie einen Bescheid über die Bewilligung bekommen haben.
Wenn Sie dennoch früher beginnen wollen, dann können Sie dies mit dem „Antragsformular vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beantragen. Sie müssen aber warten, ob der Antrag genehmigt wird, bevor Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Formular „Einsparkonzept“
    • je nach Art der Förderung:
      • „De-minimis“: „De-minimis“-Erklärung

    oder

    • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Referenzangebot für Maßnahme

    Sie finden weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen im elektronischen Antragsformular oder im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung.

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Fachunternehmererklärung
    • Bestätigung nach Durchführung
    • Rechnungen der Maßnahme

Formulare

  • Formular, bayernweit: Elektronisches Antragsportal auf der Internetseite des BAFA
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

    • keine

Stand:31.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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