Kulturgutschutz; Rückgabezusage
Soll ausländisches Kulturgut vorübergehend zu einer Ausstellung im Bundesgebiet ausgeliehen werden, so kann dem Verleiher die Rückgabe zum festgesetzten Zeitpunkt rechtsverbindlich zugesagt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- ausländisches Kulturgut, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht nach Deutschland eingeführt wurde
- ausländischer Leihgeber
- inländischer Leihnehmer
- Kulturgut soll zum Zwecke der Durchführung einer Ausstellung im Bundesgebiet vorübergehend nach Deutschland eingeführt werden.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung der Rückgabezusage muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantragt werden.
Vor Erteilung der Rückgabezusage holt sie das Einvernehmen der Zentralstelle des Bundes, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein.
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig vor Einfuhr gestellt werden. Zwar bestehen keine fachlichen Fristen, dringend zu empfehlen ist aber die Beachtung des entsprechenden Vorlaufs durch möglichst frühzeitige Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
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Angaben über Leihgeber und Leihnehmer
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Angaben zum Leihobjekt (Kurzbeschreibung, Inventarnummer...)
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Angaben zur beabsichtigten Ausstellung (Zeitpunkt, Dauer, Ort) und zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt
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Provenienz
(einzuholen unter http://www.lostart.de) bzw. anderweitig fachlich abgeklärte Provenienzprüfung
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:30.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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