Strahlenschutz; Beantragung der Zulassung von E-Learning-Angeboten und audiovisuellen Medien für Unterweisungen

Strahlenschutzverantwortliche können beantragen, dass die Unterweisung im Strahlenschutz durch die Nutzung von E-Learning-Angeboten oder audiovisuellen Medien zugelassen wird.

Beschreibung

Voraussetzungen

Für die Zulassung der Unterweisung sind in der Regel folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Begründung bzw. Angaben zur betrieblichen Notwendigkeit, die Unterweisung nicht mündlich / in Präsenz durchzuführen
  • Angaben zu den eingesetzten elektronischen Medien
  • Nähere Beschreibung des Ablaufs bei der Durchführung der elektronischen Unterweisung
  • Angaben zur Sicherstellung der Erfolgskontrolle und der Nachfragemöglichkeit
  • Angaben zur Dokumentation der Unterweisung

Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim Kompetenzzentrum Röntgen des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung von Unterfranken digital einzureichen. Eine Antragstellung per Post oder E-Mail ist dadurch nicht mehr notwendig. Zusätzlich erhält der Absender eine Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung seines Antrages.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und ggf. Nachforderung weiterer Informationen entscheidet die Behörde über die Zulassung des Antrags und informiert den Antragsteller entsprechend.

Besondere Hinweise

Der Antrag auf Zulassung von E-Learning-Angeboten oder audiovisuellen Medien zur Durchführung der Unterweisung nach § 63 Abs. 3 S. 3 Strahlenschutzverordnung kann über das Online-Verfahren zuständigkeitshalber nur für Unternehmen bzw. Unternehmensstandorte in Bayern gestellt werden.

Fristen

keine

Online-Verfahren

Kosten

  • Gebühr: 200 EUR

Stand:23.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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