Legal remedies and ideas - Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Ein Rechtsmittel ist die formalisierte Anfechtung einer behördlichen Entscheidung, oder einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil) mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung.
Formalities
Here you will find information about formalities related to this subject:
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Arbeitsgerichtsprozess
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Aufgebotsverfahren; Ausschließungsbeschluss
Über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses entscheidet der Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts.
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Bußgeldbescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeit; Einspruch
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen und Wahrung der Fristen Einspruch einlegen.
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Bußgeldbescheid; Einspruch
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
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Finanzgerichtsprozess; Klage beim Finanzgericht
Bei finanzgerichtlichen Streitigkeiten können in erster Instanz die Finanzgerichte angerufen werden.
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Gerichtsverfahren; Abgabe eines Antrags oder einer Erklärung zu Protokoll
Soweit nach der Zivilprozessordnung (ZPO) Anträge und Erklärungen in Gerichtsverfahren zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, nimmt die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihre Anträge und Erklärungen entgegen.
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Güterichterverfahren; Durchführung
Als Partei eines Zivil- oder Familienrechtsstreits wird Ihnen vor allen bayerischen Gerichten als Alternative zur streitigen Gerichtsverhandlung die Möglichkeit geboten, unter Führung eines speziell dafür geschulten Richters eine an den beiderseitigen Interessen orientierte freiwillige Konfliktlösung zu finden.
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Mahnverfahren; Beantragung des Erlasses eines Mahnbescheids
Das Mahnverfahren ist ein einfacher und billiger Weg, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu seinem Recht zu verhelfen. Ein oft langwieriges und teures Streitverfahren vor Gericht soll damit vermieden werden.
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Mahnverfahren; Widerspruch
Gegen einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid können Sie Widerspruch bzw. Einspruch erheben.
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Ordnungswidrigkeitensachen; Verfahren
Das Verfahren in Ordnungswidrigkeitensachen ist ein Verfahren mit verwaltungsrechtlichem Einschlag, das aber in ein dem Strafprozess ähnliches Verfahren vor den ordentlichen Gerichten münden kann.
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Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe; Beantragung
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Rechtsinformationssystem; Datenbank BAYERN.RECHT
Der Freistaat Bayern betreibt unter dem Namen "Datenbank BAYERN.RECHT" in Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H. BECK oHG ein umfangreiches Rechtsinformationssystem unter
www.gesetze-bayern.de.
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Sozialgerichtsprozess
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Strafsachen; Verhandlung und Entscheidung vor dem Amtsgericht
Die Amtsgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen zuständig.
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Strafsachen; Verhandlung und Entscheidung vor dem Landgericht (Berufungsinstanz)
Die Strafkammern der Landgerichte entscheiden über die Berufungen gegen die amtsgerichtlichen Strafurteile der Strafrichterin bzw. des Strafrichters und des Schöffengerichts.
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Strafsachen; Verhandlung und Entscheidung vor dem Landgericht (1. Instanz)
Die Strafkammern der Landgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter schwerwiegender Strafsachen zuständig.
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Sühneversuch; Vornahme
Bei bestimmten leichten Vergehen, die die Allgemeinheit in der Regel wenig berühren (sog. Privatklagedelikte, z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung), wird die öffentliche Klage von der Staatsanwaltschaft nur erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Wird die Verfolgung von der Staatsanwaltschaft nicht übernommen, kann der Verletzte gegen den Beschuldigten eine Privatklage erheben. In bestimmten Fällen ist die Erhebung der Privatklage jedoch erst zulässig, nachdem vor der Gemeinde erfolglos ein Sühneversuch durchgeführt worden ist.
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Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Das Widerspruchsverfahren ermöglicht in einigen Rechtsbereichen eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung.
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Widerspruchsverfahren vor Sozialgerichtsprozess
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Zivilprozess vor dem Amtsgericht
In bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten können Sie die Amtsgerichte anrufen.
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Zivilprozess vor dem Landgericht; Berufungsinstanz
Die Zivilkammern des Landgerichts entscheiden über die Berufungen gegen Zivilurteile der Amtsgerichte.
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Zivilprozess vor dem Landgericht; 1. Instanz
In bestimmten erstinstanzlichen Zivilrechtsstreitigkeiten können Sie die Landgerichte anrufen.