Unternehmerkredit; Beantragung
Wenn Sie für Ihr gewerbliches Unternehmen eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigen Kredit mit tilgungsfreien Zeiten beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland, die Anträge für Tochtergesellschaften in Deutschland stellen
- die mindestens 5 Jahre bestehen
- die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland, die Anträge für Tochtergesellschaften in Deutschland stellen
- die mindestens 5 Jahre bestehen beziehungsweise freiberuflich tätig sind
- gewerbliche Sozialunternehmen
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- die mindestens 5 Jahre bestehen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen kreditwürdig sein
- Ihre Maßnahme muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Ihr Unternehmen darf während der Laufzeit des Kredits keine Gewinne und Dividenden auszahlen (marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber sind möglich)
- die Laufzeit des Kredits muss mindestens 2 Jahre betragen
Verfahrensablauf
Ihr Antrag auf Förderung wird über Ihre Hausbank/Finanzpartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.
- Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Sparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
- Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
- Bereiten Sie Ihren Antrag vor dem Termin mit dem Finanzierungspartner mit dem onlinebasierten KfW-Förderassistenten vor. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der KfW und tragen Sie die KfW-Förderassistenten abgefragten Angaben ein. Wenn Sie damit fertig sind, bekommen Sie automatisch eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Drucken Sie die Zusammenfassung aus und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch bei Ihrer Hausbank/ Finanzpartner mit.
- Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
- Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
- Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
- Sie bekommen dann über Ihre Hausbank/ Finanzpartner von der KfW Bescheid, ob Ihr Kredit bewilligt wird.
- Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag auf Anforderung aus.
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für die Maßnahme ausgegeben haben. Diesen Nachweis reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner ein.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihren Nachweis und leitet diesen an die KfW weiter.
Fristen
- Antragstellung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms
- bis zum 31.12.2020, danach reguläre Bedingungen
- vor Beginn der Maßnahme
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Nachweis über Verwendung der Mittel über Ihre Hausbank/Finanzpartner nach der Vollauszahlung des Kredits
Bearbeitungsdauer
Die KfW braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen um Ihren Antrag zu bearbeiten.
Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- ergänzende Angaben Sondermaßnahme Corona Hilfe
- Kumulierungserklärung Kleinbeihilfen und niedrigverzinsliche Darlehen oder
- Kumulierungserklärung des Endkreditnehmers/Beteiligungsnehmers
- bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):
- Vereinfachte Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen eigenständig ist und nicht mit anderen Unternehmen verflochten ist) oder
- Selbsterklärung KMU (Anlagen 3-5) mit Merkblatt KMU-Definitionen (wenn Ihr Unternehmen nicht eigenständig ist und mit anderen Unternehmen verflochten ist)
- Einwilligung für Auskunftsanfragen (zum Beispiel für eine SCHUFA-Auskunft)
- für nicht bilanzierende Antragsteller: Einwilligungserklärung
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen einreichen.
Stand:14.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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