Bergbau; Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse
Die Bergämter sind für die Abwehr von Gefahren aus untertägigen bergbaulichen Anlagen zuständig, die nicht mehr der Bergaufsicht nach dem Bundesberggesetz unterliegen, und beeantworten auch Anfragen von Dritten und Kommunen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Eine Auskunft kann nur erfolgen, wenn dem Bergamt ein Eigentumsnachweis vorgelegt wird, der Bereich des Vorhabens in einem Lageplan kenntlich gemacht wird und Landkreis, Gemeinde, Gemarkung mit Flurstück oder Adresse des Baugrundstückes angegeben werden.
Verfahrensablauf
Eine Auskunft kann nur erfolgen, wenn dem Bergamt ein Eigentumsnachweis vorgelegt wird, der Bereich des Vorhabens in einem Lageplan kenntlich gemacht wird und Landkreis, Gemeinde, Gemarkung mit Flurstück oder Adresse des Baugrundstückes angegeben werden.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung der Anfrage auf Auskunft ist ein Zeitraum von etwa 4 Wochen einzuplanen.
Kosten
- Die Prüfung und Auskunft sind kostenpflichtig und vom Antragsteller zu tragen.
Stand:28.12.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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