Spezialisierter Flugbetrieb; Abgabe der Erklärung
Der gewerbliche spezialisierte Flugbetrieb unterliegt der Erklärungspflicht.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Die Luftämter sind für die Entgegennahme Ihrer Erklärung zuständig, wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Bayern haben und der Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten Luftfahrzeugen (Def.: Art. 3 Buchst. j der Verordnung (EG) Nr. 216/2008) und ausschließlich nach Sichtflugregeln durchgeführt wird. Andernfalls ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständige Behörde.
Die Abgabe der Erklärung hat über das bereitgestellte Formblatt zu erfolgen (siehe unter "Formulare").
Fristen
Die Abgabe der Erklärung hat vor der beabsichtigten Betriebsaufnahme zu erfolgen.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:20.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
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