Berufskraftfahrerqualifikation; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte
Ausbildungsstätten, die die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts anbieten wollen, bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
Beschreibung
Voraussetzungen
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung werden staatlich anerkannt, wenn
- sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen,
- sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen,
- geeignete Unterrichtsräume sowie für jeden Teilnehmer geeignete und ausreichende Lehrmittel für die Durchführung des Unterrichts vorhanden sind,
- eine fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals gewährleistet wird und
- keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die staatliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Fristen
Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 bis 6 Wochen
(auch mehrere Monate möglich, abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers)
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Kosten
Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand: 51,10 - 511,00 EUR
Auslagen (ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Rechtsbehelf
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Stand:04.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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