Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde

Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie können die Betroffenenrechte nur höchstpersönlich ausüben. Sie können also nicht die Berichtigung der Daten z. B. Ihres Nachbarn beantragen. Aus diesem Grund müssen Sie sich auch eindeutig gegenüber der jeweiligen Behörde identifizieren. Eine einfache E-Mail ohne Identitätsdokumente genügt hierfür nicht!

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der jeweiligen Behörde.

Fristen

keine

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:05.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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