Apothekerinnen und Apotheker; Beantragung einer EU-Konformitätsbescheinigung

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen haben und danach als Apothekerin oder Apotheker im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie können eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland nachweisen. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland begonnen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. 

Online-Antragstellung

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
  • Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch: entweder  
    • als elektronische Originaldokumente oder
    • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
  • schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post. 

Schriftliche Antragstellung

  • Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
  • Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
    • Name,
    • Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
    • E-Mail-Adresse,
    • Telefonnummer,
    • optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post. 
  • Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, können Sie die Bescheinigung auch als elektronisch gesiegeltes Dokument erhalten.
     

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2 Wochen. (2 bis 3 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
    • Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen: 
      • Heiratsurkunde, 
      • Auszug aus dem Personenstandsregister oder 
      • sonstige Nachweise

    Alle Nachweise müssen Sie einreichen als:

    • amtlich beglaubigte Kopie,
    • elektronisches Originaldokument oder
    • amtlich beglaubigte elektronische Kopie  

    Beachten Sie: 

    • Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. 
    • Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
       

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 
     

Stand:10.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Gesundheit

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Informationen

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