Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung
Sie müssen die Zulassung zur Abschlussprüfung im Beruf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft bei der zuständigen Regierung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG)
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet.
Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen (§ 44 BBiG)
Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, wird über die Zulassung jeweils gesondert entschieden.
Zum ersten Teil der Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungsdauer zurückgelegt hat und die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BBiG erfüllt.
Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
- über die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 BBiG hinaus am ersten Teil der Abschlussprüfung teilgenommen hat,
- auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2b BBiG von der Ablegung des ersten Teils der Abschlussprüfung befreit ist oder
- aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, am ersten Teil der Abschlussprüfung nicht teilgenommen hat.
In diesem Fall ist der erste Teil der Abschlussprüfung zusammen mit dem zweiten Teil abzulegen.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss durch die ausbildende Stelle und den Auszubildenden bzw. die Auszubildende ausgefüllt werden und bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.
Fristen
- Sommerabschlussprüfung Teil 1: 1. März
- Sommerabschlussprüfung Teil 2: 1. April
- Winterabschlussprüfung Teil 1 und Teil 2: 1. Oktober
Rechtsbehelf
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:02.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt