Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung

Sie müssen die Zulassung zur Abschlussprüfung im Beruf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft bei der zuständigen Regierung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG)

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet.

Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen (§ 44 BBiG)

Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, wird über die Zulassung jeweils gesondert entschieden.

Zum ersten Teil der Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungsdauer zurückgelegt hat und die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BBiG erfüllt.

Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung wird zugelassen, wer

  • über die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 BBiG hinaus am ersten Teil der Abschlussprüfung teilgenommen hat,
  • auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2b BBiG von der Ablegung des ersten Teils der Abschlussprüfung befreit ist oder
  • aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, am ersten Teil der Abschlussprüfung nicht teilgenommen hat.
    In diesem Fall ist der erste Teil der Abschlussprüfung zusammen mit dem zweiten Teil abzulegen.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss durch die ausbildende Stelle und den Auszubildenden bzw. die Auszubildende ausgefüllt werden und bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.

Fristen

  • Sommerabschlussprüfung Teil 1: 1. März
  • Sommerabschlussprüfung Teil 2: 1. April
  • Winterabschlussprüfung Teil 1 und Teil 2: 1. Oktober

Erforderliche Unterlagen

  • Die beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf den Antragsformularen.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Anmeldung zur Abschlussprüfung – Teil 1
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anmeldung zur Abschlussprüfung – Teil 2
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:02.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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