Vorbereitungsdienst für Lehramt an öffentlichen Schulen; Anmeldung

Absolventen der Ersten Staatsprüfung müssen sich zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an einer öffentlichen Schule anmelden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist eine in Bayern abgelegte und bestandene Erste Lehramtsprüfung (bzw. bei beruflichen Schulen auch ein Masterabschluss in Berufs- oder Wirtschaftspädagogik), eine im Rahmen eines Anerkennungsverfahren anerkannte Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt oder eine erfolgreiche Bewerbung auf eine gegebenenfalls ausgeschriebene Sondermaßnahme.

Verfahrensablauf

Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen muss über den bereitgestellten Online-Dienst erfolgen (siehe unter "Online-Verfahren"). Hierbei wird das zu unterschreibende Anmeldeformular mit Hilfe eines Web-Assistenten generiert.

Nach Eingabe der notwendigen Informationen werden diese digital an das Staatsministerium weitergeleitet und zusätzlich in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Dieses Dokument muss von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als ordnungsgemäße Meldung ausschließlich die Abgabe oder Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars an die im jeweiligen Onlineverfahren genannte Stelle gilt. Es reicht nicht aus, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks gültig.

Fristen

Die Anmeldung muss spätestens fünf Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgen.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Stand:06.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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