Europäisches Visa-Informationssystem; Beantragung einer Auskunft über die eigene Person

Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben das Visa-Informationssystem (VIS) über Sie gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online oder per Post stellen.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
  • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das Bundesverwaltungsamt (BVA) prüft Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.

Antrag per Post:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des BVA .
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.  
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert maximal 4 Wochen ab Antragseingang.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Antrag per Post:

    • Identitätsnachweis: Um eine genaue Zuordnung zu ermöglichen, können Sie freiwillig eine Pass- oder Ausweiskopie mit den personenbezogenen Daten beifügen. Die Kopie wird ausschließlich zum Zweck des Identitätsnachweises genutzt. Die Kopie wird unmittelbar nach Sichtung vernichtet oder auf Wunsch mit der Auskunft zurückgesendet. Schwärzen Sie alle Angaben auf der Kopie, die nicht für den Identitätsnachweis erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Augenfarbe und Größe. Bei Zweifeln an der Identität der Person, die den Antrag eingereicht hat, kann das Bundesverwaltungsamt zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der Person erforderlich sind.

    Bei Antrag oder Auskunft durch oder an vertretende (bevollmächtigte) Person zusätzlich einzureichen:

    • ausgefüllte Vollmacht mit eigenständiger Unterschrift des Betroffenen

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Erteilung einer Auskunft gemäß Art. 38 VIS-Verordnung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Power of attorney to apply for information according to Art. 38 VIS-Regulation
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Vollmacht zur Stellung eines Antrages nach Art. 38 VIS-Verordnung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Application for information according to Art. 38 VIS Regulation
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

Rechtsbehelf

  • Erstbescheid: Widerspruch an das Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • bei Widerspruchsbescheid: Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln

Stand:10.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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