Europäisches Visa-Informationssystem; Beantragung einer Auskunft über die eigene Person
Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben das Visa-Informationssystem (VIS) über Sie gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online oder per Post stellen.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das Bundesverwaltungsamt (BVA) prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.
Antrag per Post:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des BVA .
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert maximal 4 Wochen ab Antragseingang.
Rechtsbehelf
- Erstbescheid: Widerspruch an das Bundesverwaltungsamt (BVA)
- bei Widerspruchsbescheid: Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln
Stand:10.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt