Wohnen im Alter; Beantragung einer Förderung für ein neues Wohn- oder Unterstützungskonzept
Im Rahmen der Richtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA" fördert der Freistaat Bayern den Aufbau von innovativen neuen Wohn- und Unterstützungsformen
Beschreibung
Voraussetzungen
- Antrag mit Konzept, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen, insbesondere Aussagen zum Stand der Planung, den Räumlichkeiten, der Organisation, der Personalausstattung sowie der Qualifikation des Personals, dem bürgerschaftlichen Engagement, die Entwicklungsperspektive sowie der Nachhaltigkeit hervorgehen
- Kosten- und Finanzierungsplan für die Gesamtfinanzierung
- ein mittelfristiger Finanzierungsplan für das 1. Jahr nach Auslaufen der Anschubfinanzierung (wie finanziert sich das Projekt nach Auslaufen der Förderung)
- eine Befürwortung der örtlichen Kommune, sofern diese nicht selbst Antragstellerin ist
Verfahrensablauf
- Der Antrag ist vollständig schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat III 1, unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke einzureichen. Der Antrag muss rechtswirksam unterschrieben sein.
- Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales entscheidet grundsätzlich über die Förderfähigkeit der Konzeption. Reichen die Haushaltsmittel zum jeweiligen Stichtag (siehe unter "Fristen") nicht aus, alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, zu bewilligen, wird eine Priorisierung vorgenommen. Zur Abwicklung des Förderverfahrens werden die Anträge an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth weitergeleitet. Das ZBFS entscheidet über den Antrag nach Abschluss der haushaltsrechtlichen Prüfung.
Besondere Hinweise
- Im Rahmen der Bayerischen Haushaltsordnung können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. D.h., es dürfen noch keine Verträge für die zu fördernden Leistungen abgeschlossen worden sein.
- Eine Förderung entfällt, soweit für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern, des Bundes, der Pflegekassen oder der EU in Anspruch genommen werden.
- Ziel ist, dass das Projekt nach Auslaufen der Förderung aus sonstigen Mitteln, die der Träger aufbringt, fortgeführt wird.
Fristen
Über die eingegangenen Anträge wird jeweils nach den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember entschieden. Maßgebend ist das Eingangsdatum.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt die inhaltliche Prüfung des Konzeptes nach den genannten Stichtagen. Anschließend erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung.
Erforderliche Unterlagen
-
Konzept
Hier sollen Ziel und Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen, insb. Aussagen zum Stand der Planung, den Räumlichkeiten, der Organisation der Personalausstattung sowie der Qualifizierung des Personals, dem bürgerschaftlichen Engagement, die Entwicklungsperspektive sowie die Nachhaltigkeit dargelegt werden.
-
Mittelfristiger Finanzierungsplan
Mittelfristiger Finanzierungsplan für das 1. Jahr nach Auslaufen der Anschubfinanzierung (erwartete/geschätzte Einnahmen – Ausgaben)
-
Befürwortung der örtlichen Kommune, sofern diese nicht selbst Antragstellerin ist
Stand:13.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt