Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens

Manche Fahrzeuge werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Wenn dieser Zeitraum in jedem Jahr unverändert z.B. von April bis Oktober beibehalten wird, könnte sich die Zulassung auf ein Saisonkennzeichen empfehlen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zulassungsfähiges Fahrzeug

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (bei Neufahrzeugen)

  • amtliches Ausweispapier

  • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)

  • Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)

  • SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen

Kosten

  • Bei Fahrzeugen mit allgemeiner Betriebserlaubnis/ EU-Typengenehmigung müssen Sie 30,00 EURO zahlen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, erhöht sich diese Gebühr um 10,20 EURO.

    Wenn noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.

    Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (zwischen 0,60 und 3,80 Euro). Sowie die Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 Euro) und ggf. Reservierung (2,60 Euro).

    Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.

Stand:09.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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