Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der Kontaktdaten
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Die Grunddaten des Unternehmens haben sich geändert (zum Beispiel Name oder Bankverbindung).
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr konkretes Anliegen aus.
- Im Anschluss tragen Sie die Daten, die Sie mitteilen oder ändern möchten, ein und geben an, ab wann die Änderungen gelten.
Mitteilung per Post:
-
Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse stehen im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter folgende Formulare zur Verfügung:
- Änderungsmitteilung Grunddaten
- Änderungsmitteilung Bankverbindung (nur für Selbstzahlende)
- Vordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
- Füllen Sie das für Ihr Anliegen passende Formular bitte vollständig aus.
- Senden Sie das Formular an die Künstlersozialkasse. Alternativ können Sie eine formlose Mitteilung an die Künstlersozialkasse senden.
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. (1 bis 2 Wochen)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Stand:05.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt