Betriebs- und Haushaltshilfe bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse; Beantragung
Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen erreicht die Mindestgröße.
- Leistungen zur Betriebs und Haushaltshilfe sind zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens beziehungsweise Haushalts erforderlich.
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Sie sind versichert als landwirtschaftlicher Unternehmer, landwirtschaftliche Unternehmerin oder entsprechend als
- Ehefrau oder Ehemann beziehungsweise
- eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner.
Sie fallen aus aufgrund von
- ärztlich bescheinigter Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet,
- Krankenhausbehandlung,
- einer ambulanten oder stationären Vorsorge oder Rehabilitationsleistung der LKK oder
- Schwangerschaft und Mutterschutz.
Hinweise:
- Für Tätigkeiten in Nebenunternehmen, also nichtlandwirtschaftlichen Unternehmensteilen kann keine Betriebs- und Haushaltshilfe beantragt werden.
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Auch wenn Sie anderweitig bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind, können sie gegebenenfalls Leistungen der Haushaltshilfe erhalten. Zum Beispiel wenn
- wegen eines Krankenhausaufenthaltes die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und
- im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind lebt.
- Haushaltshilfe wird auch erbracht, wenn wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
- Sie müssen den Antrag vor Einsatzbeginn stellen.
Verfahrensablauf
Betriebs- und Haushaltshilfeleistungen müssen Sie bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) vor Einsatzbeginn per Post, online oder telefonisch beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Laden Sie den entsprechenden Vordruck für den Antrag von der Internetseite der Landwirtschaftlichen Krankenkasse herunter oder fordern Sie diesen telefonisch oder per Post an und füllen Sie ihn aus.
- Schicken Sie den Antrag zusammen mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an die LKK.
- Die Entscheidung der LKK erhalten Sie per Post.
Antragstellung per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das OnlinePortal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und melden Sie sich dort an.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in Ihr OnlinePostfach
- Jetzt können Sie die notwendigen Unterlagen digital als PDF oder JPEG-Datei hochladen.
- Die LKK prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG, sofern Sie nicht ausdrücklich den Postweg ausgewählt haben.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe sind frühestens ab dem Tag der Antragstellung möglich. Wenn der Antrag zunächst formlos erfolgt, sollten Sie das ausgefüllte Antragsformular und gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nachreichen.
Bearbeitungsdauer
Sollte es länger dauern, muss Ihnen die Landwirtschaftliche Krankenkasse dies schriftlich oder elektronisch mitteilen. (3 bis 5 Wochen)
Kosten
Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.
Sofern die Landwirtschaftliche Krankenkasse eine qualifizierte Ersatzkraft zur Verfügung stellt, übernimmt sie dafür die Kosten in voller Höhe.
Kann keine Ersatzkraft zur Verfügung gestellt werden, erstattet die LKK die Kosten für eine von Ihnen selbst organisierte betriebsfremde Ersatzkraft in festgelegter Höhe. Hierbei werden die tatsächlich entstandenen Geldleistungen berücksichtigt, insbesondere die Vergütung für die Tätigkeit und Fahrkosten. Naturalleistungen wie z.B. Sachleistungen werden dagegen nicht berücksichtigt. Für die Erstattung gelten Höchstbeträge.
Die nachgewiesenen Aufwendungen werden bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 2,95 Prozent der jeweils geltenden monatlichen Bezugsgröße, auf- oder abgerundet auf den nächsten geraden Euro-Betrag.
In bestimmten Fällen müssen Sie für jeden Tag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung entrichten. Wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten wird, können Sie von dieser Verpflichtung befreit werden.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Sozialgericht nach erfolglosem Widerspruch
Stand:11.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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