Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Beschreibung

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Falls vorhanden: Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr

Kosten

  • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben (ab 10,50 EUR).

Weiterführende Links

  • Auskünfte aus Typgenehmigungen

    Auskünfte zu gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnissen, Informationen zur Allgemeine Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme, für Elektrokleinstfahrzeuge, NOx-Minderungssysteme mit hoher Minderungsleistung, freiwillige Software-Nachrüstungen für Personenkraftwagen, usw.

  • Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Mopeds und Kleinkrafträder

    Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, bestimmte Leichtkrafträder oder motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR sowie zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion.

Stand:20.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Für Sie zuständig

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