Wanderwege und Unterkunftshäuser; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Generalinstandsetzung sowie die Beschilderung von Wanderwegen bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege. Gefördert werden auch Maßnahmen für eine umweltgerechtere Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wanderwege:
- Generalinstandsetzung muss über laufende Unterhaltung hinausgehen
- Antrag frühestens alle drei Jahre bzw. nach Schaden durch Naturereignis möglich
Unterkunftshäuser:
- nur Hütten entsprechend DAV-Kategorie I oder nicht für längerfristige Aufenthalte geeignete Wanderheime
- Antrag frühestens nach Ablauf der Zweckbindungsfrist einer vorhergehenden Maßnahme bzw. nach Schaden durch Naturereignis oder technischem Fortschritt möglich
Verfahrensablauf
Als Antrag auf Zuwendungsgewährung ist das Formblatt unter "Formulare" zu verwenden. Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Zuständige Regierungen:
- Regierung von Oberfranken: zuständig für Maßnahmen des Landesverbands Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und des Landesverbands Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V., jeweils einschließlich ihrer Mitglieder
- Regierung von Oberbayern: zuständig für Maßnahmen der Hauptgeschäftsstelle und Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V.
Zuwendungsanträge der Mitglieder bzw. Sektionen sind über den jeweiligen Landesverband bzw. die Hauptgeschäftsstelle bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die Landesverbände bzw. die Hauptgeschäftsstelle sollen die Anträge ihrer Mitglieder bzw. Sektionen für ein Jahr sammeln und gebündelt einreichen. Der Antragsteller und damit auch Zuwendungsempfänger ändert sich allein durch die Bündelung nicht.
Fristen
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Entscheidung über den Antrag bzw. vor Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.
Erforderliche Unterlagen
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eine Beschreibung des Vorhabens samt Planunterlagen
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eine Ausgabengliederung und ein Finanzierungsplan
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eine Stellungnahme zu den Fragen, ob die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet sind und den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Wasserwirtschaft Rechnung getragen wird
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bei Baumaßnahmen die in der Anlage 4a zu Art. 44 BayHO genannten Unterlagen
Stand:20.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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