Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer in einem Bebauungsplan festgesetzten Ausnahme entspricht, können Sie eine Ausnahme beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

 

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
  • es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
  • der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
  • Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.

Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
  • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
  • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
  • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Sind durch die Ausnahme Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
  • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Ausnahme ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

  • Der Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
  • Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Katasterauszug

  • Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Bauzeichnungen

  • ggf. weitere Unterlagen

    Sofern für die Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme erforderlich.

Kosten

  • Die Gebühren betragen 5 % des Werts des Nutzens, der durch die Ausnahme in Aussicht steht, mindestens aber 75 EUR.

Rechtsbehelf

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

Stand:13.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.