Hausunterricht; Beantragung der Erteilung

Hausunterricht kann für Schülerinnen und Schüler erteilt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht schulbesuchsfähig sind oder die auf Grund behördlicher Anordnung freiheitsentziehend in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind.

Beschreibung

Voraussetzungen

Hausunterricht kann beantragt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler

  • voraussichtlich länger als sechs Unterrichtswochen (einschließlich eines etwa erforderlichen Aufenthalts in einem Krankenhaus) infolge einer Krankheit am Unterricht in der Schule nicht teilnehmen kann,
  • wegen einer lange dauernden Krankheit wiederkehrend den Unterricht an einzelnen Tagen versäumen muss oder
  • sich voraussichtlich länger als sechs Unterrichtswochen in einer freiheitsentziehenden Einrichtung der Jugendhilfe befindet.

Verfahrensablauf

Die Erteilung von Hausunterricht setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers voraus. Dies beinhaltet die Zustimmung, den Hausunterricht in der häuslichen Wohnung abzuhalten. Soweit die Stammschule nicht selbst entscheidet oder Zustimmung bedarf, wird der Antrag an diese Stelle weitergeleitet.

Die Entscheidung über die Erteilung des Hausunterrichts trifft bei Schülern

  • der Grund- und Mittelschulen das staatliche Schulamt mit Zustimmung der Regierung,
  • der Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen der Schulleiter mit Zustimmung des Ministerialbeauftragten im Rahmen der von der Regierung zur Verfügung gestellten Mittel,
  • der übrigen Schulen der Schulleiter mit Zustimmung der Regierung.

Über die Erteilung von Hausunterricht im Krankenhaus oder in vergleichbaren Einrichtungen sowie bei Hausunterricht in freiheitsentziehenden Einrichtungen der Jugendhilfe entscheiden die Regierungen (bei Schülern in Grund- und Mittelschulen sowie übrigen Schulen) und die Ministerialbeauftragten (bei Schülern in Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen).

Die Stammschule teilt dem Erziehungsberechtigten die Entscheidung mit und erteilt den Hausunterricht.

Die Erteilung von Hausunterricht wird im Rahmen von Regelstunden, Mehrarbeit, unterhälftigem Unterricht im Beamtenverhältnis oder Arbeitsverhältnis. Bei der Genehmigung des Umfangs des Hausunterrichts steht der genehmigenden Stelle ein weites pädagogisches Ermessen zu. Dabei ist der in § 6 Abs. 2 Satz 1 Hausunterrichtsverordnung vorgegebene Umfang zu beachten, wobei die vorgesehenen Unterrichtsstunden nur bei Gruppenunterricht in vollem Umfang eingesetzt werden können. Dabei ist auch zu beachten, dass der Hausunterricht nach Möglichkeit auch durch Einsatz elektronischer Datenkommunikation, insbesondere zur Aufrechterhaltung des Kontakts zur Stammschule, unterstützt und auch im Wege des Distanzunterrichts erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis des behandelnden Arztes

  • ggf. Gutachten des Schularztes

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Hausunterricht

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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg
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      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Ministerialbeauftragter für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern
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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Ministerialbeauftragter für die Realschulen in Mittelfranken
      Hinweis

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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Regierung von Mittelfranken
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Erteilung von Hausunterricht für die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern in freiheitsentziehenden Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 der Hausunterrichtsverordnung

    Bitte wählen Sie einen Empfänger:

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      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Ministerialbeauftragter für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern
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      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

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Stand:06.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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