Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Ob eine Anlage von diesen Regelungen erfasst ist, ergibt sich aus dem Anwendungsbereich (§ 1) der 42. BImSchV.

Verfahrensablauf

Anzeigen nach § 13 der 42. BImSchV und Mitteilungen nach § 10 der 42. BImSchV sind online über die Internetseite des "Katasters zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA-42.BV" einzureichen.

Über diese Seite können auch Mitteilungen nach § 14 der 42. BImSchV abgegeben werden.

Anträge für Ausnahmen nach § 15 der 42. BImSchV können formlos bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eingereicht werden.

Fristen

Die Anzeigepflicht nach § 13 der 42. BImSchV trat am 19.07.2018 in Kraft. Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestandsanlagen waren gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen. Außerdem finden sich in § 13 noch weitere Fristen für die Anzeige einer Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels.

Nach § 10 hat der Betreiber die zuständigen Behörden unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 zu informieren und innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren, sobald er bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung von Maßnahmenwerten festgestellt hat.

Nach § 14 Abs. 2 hat der Betreiber die Ergebnisse der Überprüfungen nach § 14 Abs. 1 der zuständigen Behörde innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Überprüfung mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

Informationen dazu erteilt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen (KaVKA-42.BV)

    Sie können Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme - 42. BImSchV) online anzeigen.

Kosten

  • Anzeige und Mitteilungen über das KaVKA-Kataster sind kostenlos.

Weiterführende Links

Stand:10.11.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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