Fluglärmschutz; Beantragung einer Erstattung für Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen
Eigentümer von Grundstücken im Lärmschutzbereich eines Flughafens können eine Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde setzt nach Anhörung der Beteiligten (Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger) durch schriftlichen Bescheid fest, in welche Höhe die Aufwendungen erstattungsfähig sind.
Die Flughafengesellschaft ist zur Zahlung der Aufwendungserstattungen verpflichtet, sobald das zuständige Luftamt einen entsprechenden Bescheid erlassen hat, in dem die Höhe der zu zahlenden Summe festgelegt wurde. Der Bescheid wird den Beteiligten zugestellt.
Verfahrensablauf
Die Erstattung von Aufwendungen erfolgt auf Antrag des Eigentümers. Dieser ist beim zuständigen Luftamt einzureichen. Der Antrag kann formlos erfolgen.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:13.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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