Präventionsverfahren; Einschaltung des Inklusionsamtes
Wenn Schwierigkeiten auftreten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten Person gefährden können, müssen Arbeitgeber frühzeitig das Inklusionsamt einschalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Arbeitgeber müssen beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten Person gefährden können, frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das ZBFS-Inklusionsamt einschalten.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Arbeitgeber ein Präventionsverfahren durchführen, übermitteln Sie das ausgefüllte Kontaktformular (siehe unten) an das für Sie zuständige Integrationsamt.
Sie können hier die aufgetretenen Schwierigkeiten schildern, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können. Fügen Sie ggf. Nachweise bei (z. B. amtsärztliche Zeugnisse, Unterlagen zu einem durchgeführten Eingliederungsverfahren).
Bearbeitungsdauer
Bei Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung berät das ZBFS-Inklusionsamt über Leistungen, die geeignet sind, das Arbeitsverhältnis zu sichern. Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
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Kontaktformular Prävention und Eingliederungsmanagement
Sie können über das Kontaktformular beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Person gefährden können, mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales Kontakt aufnehmen.
Stand:23.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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